Pflege | Vivaldo GmbH

Geltende Besuchsregelung ab 6.12.2021

Aufgrund der geltenden Regelungen der 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung ist nun zu beachten:


Es gelten für ALLE Besucher (auch Therapeuten, Handwerker etc.) von Pflegeheimen folgende Testpflichten:

a) Vorlage eines PoCAntigenSchnelltest (nicht älter als 24 Stunden) ODER


b) Vorlage eines PCRTests (nicht älter als 48 Stunden) ODER


c) Mitbringen und Durchführen eines Schnelltests zur Eigenanwendung unter Aufsicht im Heim (danach 24 Stunden gültig)


Die Sterbebegleitung ist weiterhin jederzeit zulässig.


Die FFP2Maskenpflicht für alle Besucher erstreckt sich nun auch
ausdrücklich auf das Bewohnerzimmer!


Es gelten weiterhin die festen Besuchszeitkorridore, um der Pflicht zur Kontaktnachverfolgung gegenüber den Behörden zu genügen.

Die Besuchszeiten sind:
Täglich von 10.00-11.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr


Weiterhin ist es auch erforderlich, am Eingang das Besuchsprotokoll auszufüllen und ihren Nachweis über Impfung, Genesung oder aktuelle PCR-Testung vorzulegen.

Wir bitten sie auch weiterhin, sich an die ansonsten geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen zu halten.

Um sich selbst, unsere BewohnerInnen sowie unsere Mitarbeitenden zu schützen, sind weiterhin folgende allgemeinen Maßnahmen zu beachten:

. Die Basishygiene ist einzuhalten, bitte desinfizieren Sie sich beim Kommen und Gehen gründlich die Hände.

. Im Haus ist von Besuchern stets eine FFP2-Maske zu tragen.

. Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen muss eingehalten werden.

Falls Sie selbst derzeit an Erkältung oder grippeähnlichen Symptomen leiden, sich in einem Risikogebiet aufgehalten oder Kontakt mit positiv getesteten Personen hatten, bitten wir Sie zum Schutz unserer BewohnerInnen und Mitarbeitenden von Besuchen abzusehen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!